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News
- DEN-GRE-Kongress: Anmeldung bis zum 05.04. möglich
- Bewilligungspause für geförderte Energieberatung ausgerufen
- Informieren und netzwerken auf dem GIH-Bundeskongress
- Gebäude thermisch simulieren
- Mitsprache Vieler macht die Beratung komplex
- Eigentümerinnen bräuchten in der Energieberatung mehr Aufmerksamkeit
Brandschutz
- Dunsthauben Prüfung
- Feuerlöscher Wartung
- Feuerlöscher Einbau
- Ausbildung Brandschutzhelfer
- Brandschutzbegehungen
your protection – our inspiration
Dunstabzugshauben oder Dunstabzugsanlagen oder Küchenabluftanlagen werden verwendet, um Dünste aus gewerblichen oder gewerbeähnlichen Küchen so ins Freie zu führen, dass keine Gefahren oder unzumutbare Belästigungen entstehen können. Die Fette und andere Stoffe, die in Dunstabzugsanlagen abgelagert werden, bergen eine beträchtliche Brandgefahr. Fachgerechte Installation, Überprüfung, Wartung und Instandhaltung der Dunstabzugsanlagen sind notwendig, damit die Anlagen korrekt arbeiten. Aus diesen Gründen werden nicht nur brandschutztechnische, sondern auch hygienische Anforderungen an Dunstabzugshauben gestellt. Es liegt in der Verantwortung des Betreibers der Dunstabzugsanlage, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.
Gesetzesvorlage
§2 NÜVO – Weitere Anlagen, die der Überprüfungspflicht unterliegen
Niedersächsische Verordnung über die Ausführung von Schornsteinfegerarbeiten (Niedersächsische Überprüfungsverordnung – NÜVO)
Gliederungs-Nr. 71310
(1) 1Dunstabzugsanlagen, die nicht ausschließlich privat betrieben werden, sind einmal im Kalenderjahr auf ihre Betriebs- und Brandsicherheit zu überprüfen. 2Über das Ergebnis der Überprüfung ist der Eigentümerin oder dem Eigentümer des Grundstücks oder der Räume eine Bescheinigung auszustellen.
(2) Dunstabzugsanlagen im Sinne dieser Verordnung sind ortsfeste Einrichtungen zum Aufnehmen von Koch-, Brat-, Grill-, Dörr- oder Röstdünsten und deren Abführung über Rohre, Kanäle oder Schächte ins Freie.
(3) 1. Im Übrigen sind § 3 Abs. 1 bis 3, § 4 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2, § 5 Satz 1 sowie § 7 der Kehr- und Überprüfungsordnung in der jeweils geltenden Fassung entsprechend anzuwenden. 2. Die Bescheinigung nach Absatz 1 Satz 2 ist dem Formblatt nach § 5 Satz 1 der Kehr- und Überprüfungsordnung als Anlage beizufügen.
Leistungsbeschreibung
Um eine Dunstabzugsanlage auf ihre Gebrauchsfähigkeit zu überprüfen, ist es notwendig, die innere Oberfläche der Dunsthaube, den Filter, die waagerechten Leitungen, den senkrechten Schacht und den Ventilator auf Fettablagerungen zu untersuchen. Es ist erforderlich, dass alle Komponenten der Anlage sowohl von innen als auch von außen auf Schäden überprüft werden. Undichte oder beschädigte Gummidichtungen an Reinigungsverschlüssen, beschädigte Hauben oder beschädigte Fettfangfilter sind Beispiele für Beschädigungen. Betreiber von Dunstabzugsanlagen sind verpflichtet, ihre Anlage in regelmäßigen Abständen von einem spezialisierten Unternehmen reinigen zu lassen. Damit wird die gesamte Anlage brandsicher und hygienisch einwandfrei betrieben.
Unser Versprechen
Wir erledigen alle anfallenden Arbeiten für Sie – sauber, gewissenhaft, und zuverlässig.
your protection – our inspiration
Gemäß der ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ müssen Unternehmen ihre Feuerlöscher in regelmäßigen Abständen warten. Die Wartung eines Feuerlöschers stellt sicher, dass er im Notfall einwandfrei funktioniert. Es ist von Bedeutung, da der vorbeugende Brandschutz nur dann Menschenleben und Sachwerte schützen kann, wenn die Hilfsmittel, einschließlich des Feuerlöschers, vollständig funktionsfähig sind.
Gesetzesvorlage
ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“
Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten wieder. Sie werden vom Ausschuss für Arbeitsstätten ermittelt bzw. angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemein-samen Ministerialblatt bekannt gemacht.
Diese ASR A2.2 konkretisiert im Rahmen ihres Anwendungsbereichs Anforderungen der Verordnung über Arbeitsstätten. Bei Einhaltung dieser Technischen Regel kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Schutz der Gesundheit für die Beschäftigten erreichen.
Leistungsbeschreibung
Zunächst wird der Feuerlöscher auf externe Schäden überprüft. Dazu gehören Lack-, Beschriftungs-, Sauberkeits- und Gesamtzustand. Anschließend wird der Druck des Feuerlöschers untersucht. Falls ein Druckverlust sichtbar ist, können wir sofort nach der Quelle suchen. Außerdem prüfen wir die Feuerlöscherpistole und den Druckschlauch. Danach wird der Wasserbehälter geöffnet, das Wasser entfernt und die Innenseite untersucht. Eine Gewichtsprobe kann auch verwendet werden, um die Treibgaspatrone zu überprüfen. Es wird auch die Dichtung des Feuerlöschers ausgetauscht, falls erforderlich. Nachdem das Löschmittel gefiltert wurde, wird der Feuerlöscher erneut gefüllt. Im letzten Schritt notieren wir die Prüfung auf dem Feuerlöscher durch eine Plakette.
Unser Versprechen
Wir erledigen alle anfallenden Arbeiten für Sie – sauber, gewissenhaft, und zuverlässig.
your protection – our inspiration
Nicht nur die richtige Feuerlöscherart ist entscheidend, sondern auch die richtige Position. Feuerlöscher müssen im Falle eines Feuers schnell und einfach erreichbar sein. Um dies zu erreichen, ist es notwendig, die Geräte korrekt anzubringen. Hier stehen wir Ihnen mit unserem Fachwissen gerne zur Seite!
Gesetzesvorlage
ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“
Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten wieder. Sie werden vom Ausschuss für Arbeitsstätten ermittelt bzw. angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemein-samen Ministerialblatt bekannt gemacht.
Diese ASR A2.2 konkretisiert im Rahmen ihres Anwendungsbereichs Anforderungen der Verordnung über Arbeitsstätten. Bei Einhaltung dieser Technischen Regel kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Schutz der Gesundheit für die Beschäftigten erreichen.
Leistungsbeschreibung
Nachdem wir die richtigen Feuerlöscher für Sie ermittelt haben, ist es nun noch wichtig, sie an der richtigen Stelle anzubringen. Folgenden Aspekte sind von Bedeutung:
- Gut sichtbar und immer erreichbar
- Zentrale Orte, wie Flure, Treppenhäuser und Fluchtwege
- Im Außenbereich vor Witterungseinflüssen zu schützen, wie z. B. durch frostsicheres Löschmittel oder Schutzvorrichtungen.
- Bei normaler Brandgefahr ist die maximale Länge des Laufwegs 20 m und bei erhöhter Brandgefahr 10 m.
- Es ist erforderlich, dass das Gebäude mit einem Hinweisschild „F001“ (Feuerlöscher) gemäß ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ gekennzeichnet ist.
- Wenn das Gebäude unübersichtlich aufgebaut ist, ist es möglich, Feuerlöscheinrichtungen mit einem Pfeil zu markieren, der in Flucht- und Rettungsplänen eingezeichnet werden muss.
Unser Versprechen
Wir erledigen alle anfallenden Arbeiten für Sie – sauber, gewissenhaft, und zuverlässig.
your protection – our inspiration
Unternehmen müssen Personen benennen, die im Notfall Erste Hilfe leisten, einen Brand bekämpfen oder eine Evakuierung durchführen. In gefährlichen Situationen müssen sie die Ruhe behalten und selbstständig und verantwortungsbewusst handeln können. Wir, als Brandschutzbeauftragter, bilden gerne für Sie Brandschutzhelfer aus
Gesetzesvorlage
Gesetzliche Grundlage sind § 10 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und die neue Technische Regel für
Arbeitsstätten (ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“) vom November 2012.
Leistungsbeschreibung
Die Grundlagen des Brandschutzes umfassen rechtliche Grundlagen, physikalisch-chemische Grundlagen der Verbrennung und des Löschens, vorbeugender Brandschutz in Gebäuden und Ziele, Organisation und Methoden des betrieblichen Brandschutzes gemäß DIN 14096: Brandschutzordnung Teil A – C. 2. Schulung im Brandschutz: – Einrichtungen zur Meldung von Bränden; Markierung – Abwehrender Brandschutz: Verhalten im Brandfall, Einsatz von Feuerlöschern bei der Brandbekämpfung – Gefahren durch Feuer und persönliche Schutzmaßnahmen – Personenrettung und Evakuierung von Gebäuden; Rettungswege – Alarmierung, Einweisung und Unterstützung von Hilfskräften (z. B. Feuerwehr) Praxis: Erlernen eines Handfeuerlöschers, Übungen zur Löschtaktik durchführen, Löschübungen mit handbetätigten Feuerlöscheinrichtungen durchführen.
Unser Versprechen
Wir erledigen alle anfallenden Arbeiten für Sie – sauber, gewissenhaft, und zuverlässig.
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Brandschutzbegehung ist unternehmerische Pflicht. Unternehmer:innen sind verpflichtet, regelmäßig Brandschutz zu leisten, da dies Teil des Arbeitsschutzes ist. Es besteht die Möglichkeit, diese Verantwortung an den Brandschutzbeauftragten oder qualifizierte externe Fachkräfte zu delegieren. Brandschutzbegehungen dienen als Vorsichtsmaßnahme, um mögliche Schwachstellen im Brandschutz zu identifizieren und zu beseitigen, um erheblichen Schaden zu verhindern.
Gesetzesvorlage
Gemäß Arbeitsschutzgesetz § 10 müssen Unternehmer:innen, basierend auf der Gefährdungsbeurteilung, Vorkehrungen zur Vermeidung von gefährlichen Störungen im Betriebsablauf treffen. Diese Vorkehrungen müssen Unternehmer:innen planen, durchsetzen und auf Einhaltung überprüfen. Die genauen Anforderungen des Brandschutzes sind in Normen (u.a. DIN 4102, DIN EN 13501), technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2) und Unfallverhütungsvorschriften (DGUV 205-001) genauer erklärt. In einer Brandschutzbegehung überprüft man die Umsetzung dieser Anforderungen.
Leistungsbeschreibung
Zu den Aufgaben der Brandschutzbeauftragten gehört die regelmäßige Überprüfung der Arbeitsstätte auf Mängel im baulichen, technischen und organisatorischen Brandschutz. Ein schriftliches Begehungsprotokoll dokumentiert die Ergebnisse. Dies ist ein Beweis dafür, dass eine Überprüfung durchgeführt wurde. Damit es rechtlich und bei der Ermittlung der Verantwortlichkeit im Brandfall herangezogen werden kann, sollte es sorgfältig und nachvollziehbar gestaltet sein. Die Fehler, die im Protokoll festgehalten wurden, müssen so schnell wie möglich behoben werden.
Unser Versprechen
Wir erledigen alle anfallenden Arbeiten für Sie – sauber, gewissenhaft, und zuverlässig.
Dunsthauben Prüfung
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Dunstabzugshauben oder Dunstabzugsanlagen oder Küchenabluftanlagen werden verwendet, um Dünste aus gewerblichen oder gewerbeähnlichen Küchen so ins Freie zu führen, dass keine Gefahren oder unzumutbare Belästigungen entstehen können. Die Fette und andere Stoffe, die in Dunstabzugsanlagen abgelagert werden, bergen eine beträchtliche Brandgefahr. Fachgerechte Installation, Überprüfung, Wartung und Instandhaltung der Dunstabzugsanlagen sind notwendig, damit die Anlagen korrekt arbeiten. Aus diesen Gründen werden nicht nur brandschutztechnische, sondern auch hygienische Anforderungen an Dunstabzugshauben gestellt. Es liegt in der Verantwortung des Betreibers der Dunstabzugsanlage, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.
Gesetzesvorlage
§2 NÜVO – Weitere Anlagen, die der Überprüfungspflicht unterliegen
Niedersächsische Verordnung über die Ausführung von Schornsteinfegerarbeiten (Niedersächsische Überprüfungsverordnung – NÜVO)
Gliederungs-Nr. 71310
(1) 1Dunstabzugsanlagen, die nicht ausschließlich privat betrieben werden, sind einmal im Kalenderjahr auf ihre Betriebs- und Brandsicherheit zu überprüfen. 2Über das Ergebnis der Überprüfung ist der Eigentümerin oder dem Eigentümer des Grundstücks oder der Räume eine Bescheinigung auszustellen.
(2) Dunstabzugsanlagen im Sinne dieser Verordnung sind ortsfeste Einrichtungen zum Aufnehmen von Koch-, Brat-, Grill-, Dörr- oder Röstdünsten und deren Abführung über Rohre, Kanäle oder Schächte ins Freie.
(3) 1. Im Übrigen sind § 3 Abs. 1 bis 3, § 4 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2, § 5 Satz 1 sowie § 7 der Kehr- und Überprüfungsordnung in der jeweils geltenden Fassung entsprechend anzuwenden. 2. Die Bescheinigung nach Absatz 1 Satz 2 ist dem Formblatt nach § 5 Satz 1 der Kehr- und Überprüfungsordnung als Anlage beizufügen.
Leistungsbeschreibung
Um eine Dunstabzugsanlage auf ihre Gebrauchsfähigkeit zu überprüfen, ist es notwendig, die innere Oberfläche der Dunsthaube, den Filter, die waagerechten Leitungen, den senkrechten Schacht und den Ventilator auf Fettablagerungen zu untersuchen. Es ist erforderlich, dass alle Komponenten der Anlage sowohl von innen als auch von außen auf Schäden überprüft werden. Undichte oder beschädigte Gummidichtungen an Reinigungsverschlüssen, beschädigte Hauben oder beschädigte Fettfangfilter sind Beispiele für Beschädigungen. Betreiber von Dunstabzugsanlagen sind verpflichtet, ihre Anlage in regelmäßigen Abständen von einem spezialisierten Unternehmen reinigen zu lassen. Damit wird die gesamte Anlage brandsicher und hygienisch einwandfrei betrieben.
Unser Versprechen
Wir erledigen alle anfallenden Arbeiten für Sie – sauber, gewissenhaft, und zuverlässig.
Feuerlöscher Wartung
your protection – our inspiration
Gemäß der ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ müssen Unternehmen ihre Feuerlöscher in regelmäßigen Abständen warten. Die Wartung eines Feuerlöschers stellt sicher, dass er im Notfall einwandfrei funktioniert. Es ist von Bedeutung, da der vorbeugende Brandschutz nur dann Menschenleben und Sachwerte schützen kann, wenn die Hilfsmittel, einschließlich des Feuerlöschers, vollständig funktionsfähig sind.
Gesetzesvorlage
ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“
Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten wieder. Sie werden vom Ausschuss für Arbeitsstätten ermittelt bzw. angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemein-samen Ministerialblatt bekannt gemacht.
Diese ASR A2.2 konkretisiert im Rahmen ihres Anwendungsbereichs Anforderungen der Verordnung über Arbeitsstätten. Bei Einhaltung dieser Technischen Regel kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Schutz der Gesundheit für die Beschäftigten erreichen.
Leistungsbeschreibung
Zunächst wird der Feuerlöscher auf externe Schäden überprüft. Dazu gehören Lack-, Beschriftungs-, Sauberkeits- und Gesamtzustand. Anschließend wird der Druck des Feuerlöschers untersucht. Falls ein Druckverlust sichtbar ist, können wir sofort nach der Quelle suchen. Außerdem prüfen wir die Feuerlöscherpistole und den Druckschlauch. Danach wird der Wasserbehälter geöffnet, das Wasser entfernt und die Innenseite untersucht. Eine Gewichtsprobe kann auch verwendet werden, um die Treibgaspatrone zu überprüfen. Es wird auch die Dichtung des Feuerlöschers ausgetauscht, falls erforderlich. Nachdem das Löschmittel gefiltert wurde, wird der Feuerlöscher erneut gefüllt. Im letzten Schritt notieren wir die Prüfung auf dem Feuerlöscher durch eine Plakette.
Unser Versprechen
Wir erledigen alle anfallenden Arbeiten für Sie – sauber, gewissenhaft, und zuverlässig.
Feuerlöscher Einbau
your protection – our inspiration
Nicht nur die richtige Feuerlöscherart ist entscheidend, sondern auch die richtige Position. Feuerlöscher müssen im Falle eines Feuers schnell und einfach erreichbar sein. Um dies zu erreichen, ist es notwendig, die Geräte korrekt anzubringen. Hier stehen wir Ihnen mit unserem Fachwissen gerne zur Seite!
Gesetzesvorlage
ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“
Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten wieder. Sie werden vom Ausschuss für Arbeitsstätten ermittelt bzw. angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemein-samen Ministerialblatt bekannt gemacht.
Diese ASR A2.2 konkretisiert im Rahmen ihres Anwendungsbereichs Anforderungen der Verordnung über Arbeitsstätten. Bei Einhaltung dieser Technischen Regel kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Schutz der Gesundheit für die Beschäftigten erreichen.
Leistungsbeschreibung
Nachdem wir die richtigen Feuerlöscher für Sie ermittelt haben, ist es nun noch wichtig, sie an der richtigen Stelle anzubringen. Folgenden Aspekte sind von Bedeutung:
- Gut sichtbar und immer erreichbar
- Zentrale Orte, wie Flure, Treppenhäuser und Fluchtwege
- Im Außenbereich vor Witterungseinflüssen zu schützen, wie z. B. durch frostsicheres Löschmittel oder Schutzvorrichtungen.
- Bei normaler Brandgefahr ist die maximale Länge des Laufwegs 20 m und bei erhöhter Brandgefahr 10 m.
- Es ist erforderlich, dass das Gebäude mit einem Hinweisschild „F001“ (Feuerlöscher) gemäß ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ gekennzeichnet ist.
- Wenn das Gebäude unübersichtlich aufgebaut ist, ist es möglich, Feuerlöscheinrichtungen mit einem Pfeil zu markieren, der in Flucht- und Rettungsplänen eingezeichnet werden muss.
Unser Versprechen
Wir erledigen alle anfallenden Arbeiten für Sie – sauber, gewissenhaft, und zuverlässig.
Ausbildung Brandschutzhelfer
your protection – our inspiration
Unternehmen müssen Personen benennen, die im Notfall Erste Hilfe leisten, einen Brand bekämpfen oder eine Evakuierung durchführen. In gefährlichen Situationen müssen sie die Ruhe behalten und selbstständig und verantwortungsbewusst handeln können. Wir, als Brandschutzbeauftragter, bilden gerne für Sie Brandschutzhelfer aus
Gesetzesvorlage
Gesetzliche Grundlage sind § 10 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und die neue Technische Regel für
Arbeitsstätten (ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“) vom November 2012.
Leistungsbeschreibung
Die Grundlagen des Brandschutzes umfassen rechtliche Grundlagen, physikalisch-chemische Grundlagen der Verbrennung und des Löschens, vorbeugender Brandschutz in Gebäuden und Ziele, Organisation und Methoden des betrieblichen Brandschutzes gemäß DIN 14096: Brandschutzordnung Teil A – C. 2. Schulung im Brandschutz: – Einrichtungen zur Meldung von Bränden; Markierung – Abwehrender Brandschutz: Verhalten im Brandfall, Einsatz von Feuerlöschern bei der Brandbekämpfung – Gefahren durch Feuer und persönliche Schutzmaßnahmen – Personenrettung und Evakuierung von Gebäuden; Rettungswege – Alarmierung, Einweisung und Unterstützung von Hilfskräften (z. B. Feuerwehr) Praxis: Erlernen eines Handfeuerlöschers, Übungen zur Löschtaktik durchführen, Löschübungen mit handbetätigten Feuerlöscheinrichtungen durchführen.
Unser Versprechen
Wir erledigen alle anfallenden Arbeiten für Sie – sauber, gewissenhaft, und zuverlässig.
Brandschutzbegehungen
your protection – our inspiration
Brandschutzbegehung ist unternehmerische Pflicht. Unternehmer:innen sind verpflichtet, regelmäßig Brandschutz zu leisten, da dies Teil des Arbeitsschutzes ist. Es besteht die Möglichkeit, diese Verantwortung an den Brandschutzbeauftragten oder qualifizierte externe Fachkräfte zu delegieren. Brandschutzbegehungen dienen als Vorsichtsmaßnahme, um mögliche Schwachstellen im Brandschutz zu identifizieren und zu beseitigen, um erheblichen Schaden zu verhindern.
Gesetzesvorlage
Gemäß Arbeitsschutzgesetz § 10 müssen Unternehmer:innen, basierend auf der Gefährdungsbeurteilung, Vorkehrungen zur Vermeidung von gefährlichen Störungen im Betriebsablauf treffen. Diese Vorkehrungen müssen Unternehmer:innen planen, durchsetzen und auf Einhaltung überprüfen. Die genauen Anforderungen des Brandschutzes sind in Normen (u.a. DIN 4102, DIN EN 13501), technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2) und Unfallverhütungsvorschriften (DGUV 205-001) genauer erklärt. In einer Brandschutzbegehung überprüft man die Umsetzung dieser Anforderungen.
Leistungsbeschreibung
Zu den Aufgaben der Brandschutzbeauftragten gehört die regelmäßige Überprüfung der Arbeitsstätte auf Mängel im baulichen, technischen und organisatorischen Brandschutz. Ein schriftliches Begehungsprotokoll dokumentiert die Ergebnisse. Dies ist ein Beweis dafür, dass eine Überprüfung durchgeführt wurde. Damit es rechtlich und bei der Ermittlung der Verantwortlichkeit im Brandfall herangezogen werden kann, sollte es sorgfältig und nachvollziehbar gestaltet sein. Die Fehler, die im Protokoll festgehalten wurden, müssen so schnell wie möglich behoben werden.
Unser Versprechen
Wir erledigen alle anfallenden Arbeiten für Sie – sauber, gewissenhaft, und zuverlässig.