Energie
Ausstellung Energieausweis
your protection – our inspiration
Wer eine Immobilie vermieten oder verkaufen möchte, ist verpflichtet, potenziellen Interessenten einen Energieausweis vorzulegen.
Auch bei Neubauten ist dieser verpflichtend. Dabei wird zwischen einem bedarfsorientierten und einem verbrauchsorientierten Ausweis unterschieden.
Gesetzesvorlage
Die gesetzliche Grundlage bildet das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das die frühere Energieeinsparverordnung (EnEV) ersetzt hat.
Seit dem 01. Mai 2021 müssen alle neu erstellten Energieausweise den Anforderungen des GEG entsprechen.
Leistungsbeschreibung
Bedarfsorientierter Energieausweis
Dieser ist gesetzlich vorgeschrieben für nicht modernisierte Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde.
Ein qualifizierter Energieberater berechnet den Endenergiebedarf auf Basis von Baujahr, Gebäudehülle, Heizsystem und weiteren energetischen Eigenschaften.
Dieser Wert gibt den theoretisch benötigten Energieverbrauch pro Quadratmeter und Jahr an – unabhängig vom Verhalten der Bewohner.
Verbrauchsorientierter Energieausweis
Für modernisierte Gebäude oder solche mit mehr als vier Wohneinheiten sowie Neubauten ab dem 1. November 1977 ist auch ein verbrauchsorientierter Ausweis möglich.
Hier wird der tatsächliche Energieverbrauch aus den Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre ermittelt – inklusive Berücksichtigung von Leerständen und Zusatzfeuerstätten wie Kaminöfen.
Der Wert spiegelt somit das Heizverhalten der Bewohner wider.
Hinweis: Energieausweise sind nicht direkt vergleichbar
Auch wenn Bedarfs- und Verbrauchsausweise optisch ähnlich sind, lassen sie sich inhaltlich nicht vergleichen.
Zudem haben ältere Ausweise häufig eine abweichende Skala – ein Gebäude mit gelber Einstufung nach alter Norm könnte heute als „rot“ (ineffizient) gelten.
Energieausweise sind grundsätzlich 10 Jahre gültig.
Seit 2014 müssen Energieausweise zusätzlich folgende Angaben enthalten:
- Registriernummer des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt)
- Energieeffizienzklasse des Gebäudes
- Modernisierungsempfehlungen und gesetzlich relevante Hinweise, z. B. zu Dämmung oder Heizkesseltausch
Unser Versprechen
Wir erledigen alle anfallenden Arbeiten für Sie – sauber, gewissenhaft und zuverlässig.Jetzt beauftragen
Jetzt herunterladenIndividueller Sanierungsfahrplan
your protection – our inspiration
Wie Sie Ihr Haus Schritt für Schritt energetisch modernisieren und umbauen können, zeigt Ihnen ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP).
Er dient als strategischer Leitfaden für die langfristige und effiziente Gebäudesanierung.
Für die Erstellung des iSFP sowie bestimmte energetische Sanierungsmaßnahmen gibt es staatliche Förderzuschüsse.
Gesetzesvorlage
In Deutschland ist die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans freiwillig.
Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung, einen iSFP erstellen zu lassen oder die darin empfohlenen Maßnahmen umzusetzen.
Leistungsbeschreibung
Als zertifizierte Energieberater entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen einen maßgeschneiderten Sanierungsfahrplan für Ihr Gebäude.
Der iSFP gliedert alle Schritte so, dass sie finanziell tragbar und technisch sinnvoll aufeinander aufbauen.
Der Umfang richtet sich nach Ihren individuellen Bedürfnissen und Zielen – vom Austausch einzelner Komponenten bis hin zur vollständigen Sanierung.
Nach Abschluss des Projekts erhalten Sie zwei übersichtliche und verständlich aufbereitete Dokumente:
- „Mein Sanierungsfahrplan“ – Ihre persönliche Roadmap zur energetischen Gebäudesanierung
- „Umsetzungshilfe für meine Maßnahmen“ – mit praktischen Hinweisen und Förderinfos
Unser Versprechen
Wir erledigen alle anfallenden Arbeiten für Sie – sauber, gewissenhaft und zuverlässig.Energiespar-Beratung Private Wohngebäude
your protection – our inspiration
Angesichts der aktuellen Energiekrise sind gezielte Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs wichtiger denn je.
Aus diesem Grund wurde die „Energiespar-Beratung Private Wohngebäude“ ins Leben gerufen – ein gemeinsames Projekt der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN)
in Kooperation mit dem Niedersächsischen Umweltministerium.
Das Angebot richtet sich an Eigentümer:innen von selbst genutztem privaten Wohnraum und ist für diese kostenfrei.
Gesetzesvorlage
Für dieses Beratungsangebot besteht keine gesetzliche Verpflichtung – es handelt sich um eine freiwillige, staatlich geförderte Maßnahme.
Leistungsbeschreibung
Die ca. 90-minütige Energieberatung findet direkt bei Ihnen zu Hause statt und beinhaltet:
- Begutachtung der Fassade, Gebäudehülle und Heiztechnik
- Analyse typischer Schwachstellen und Einsparpotenziale
- Ergänzende Heizungsvisite durch eine/n qualifizierte/n Fachberater:in
- Nutzung eines standardisierten Fragebogens zur systematischen Bewertung
Ziel ist es, konkrete Maßnahmen zur Energieeinsparung zu benennen – insbesondere im Bereich der Gebäudehülle und des Heizungsbetriebs.
Im Anschluss erhalten Sie:
- Einen 6-seitigen Beratungsbericht per E-Mail
- Zusätzliches Informationsmaterial & Energiespartipps
- Eine Abschlussbestätigung (Leistungsnachweis), die Sie vor Ort unterschreiben
Unser Versprechen
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Wer eine Immobilie vermieten oder verkaufen möchte, ist verpflichtet, potenziellen Interessenten einen Energieausweis vorzulegen.
Auch bei Neubauten ist dieser verpflichtend. Dabei wird zwischen einem bedarfsorientierten und einem verbrauchsorientierten Ausweis unterschieden.
Gesetzesvorlage
Die gesetzliche Grundlage bildet das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das die frühere Energieeinsparverordnung (EnEV) ersetzt hat.
Seit dem 01. Mai 2021 müssen alle neu erstellten Energieausweise den Anforderungen des GEG entsprechen.
Leistungsbeschreibung
Bedarfsorientierter Energieausweis
Dieser ist gesetzlich vorgeschrieben für nicht modernisierte Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde.
Ein qualifizierter Energieberater berechnet den Endenergiebedarf auf Basis von Baujahr, Gebäudehülle, Heizsystem und weiteren energetischen Eigenschaften.
Dieser Wert gibt den theoretisch benötigten Energieverbrauch pro Quadratmeter und Jahr an – unabhängig vom Verhalten der Bewohner.
Verbrauchsorientierter Energieausweis
Für modernisierte Gebäude oder solche mit mehr als vier Wohneinheiten sowie Neubauten ab dem 1. November 1977 ist auch ein verbrauchsorientierter Ausweis möglich.
Hier wird der tatsächliche Energieverbrauch aus den Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre ermittelt – inklusive Berücksichtigung von Leerständen und Zusatzfeuerstätten wie Kaminöfen.
Der Wert spiegelt somit das Heizverhalten der Bewohner wider.
Hinweis: Energieausweise sind nicht direkt vergleichbar
Auch wenn Bedarfs- und Verbrauchsausweise optisch ähnlich sind, lassen sie sich inhaltlich nicht vergleichen.
Zudem haben ältere Ausweise häufig eine abweichende Skala – ein Gebäude mit gelber Einstufung nach alter Norm könnte heute als „rot“ (ineffizient) gelten.
Energieausweise sind grundsätzlich 10 Jahre gültig.
Seit 2014 müssen Energieausweise zusätzlich folgende Angaben enthalten:
- Registriernummer des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt)
- Energieeffizienzklasse des Gebäudes
- Modernisierungsempfehlungen und gesetzlich relevante Hinweise, z. B. zu Dämmung oder Heizkesseltausch
Unser Versprechen
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Wie Sie Ihr Haus Schritt für Schritt energetisch modernisieren und umbauen können, zeigt Ihnen ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP).
Er dient als strategischer Leitfaden für die langfristige und effiziente Gebäudesanierung.
Für die Erstellung des iSFP sowie bestimmte energetische Sanierungsmaßnahmen gibt es staatliche Förderzuschüsse.
Gesetzesvorlage
In Deutschland ist die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans freiwillig.
Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung, einen iSFP erstellen zu lassen oder die darin empfohlenen Maßnahmen umzusetzen.
Leistungsbeschreibung
Als zertifizierte Energieberater entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen einen maßgeschneiderten Sanierungsfahrplan für Ihr Gebäude.
Der iSFP gliedert alle Schritte so, dass sie finanziell tragbar und technisch sinnvoll aufeinander aufbauen.
Der Umfang richtet sich nach Ihren individuellen Bedürfnissen und Zielen – vom Austausch einzelner Komponenten bis hin zur vollständigen Sanierung.
Nach Abschluss des Projekts erhalten Sie zwei übersichtliche und verständlich aufbereitete Dokumente:
- „Mein Sanierungsfahrplan“ – Ihre persönliche Roadmap zur energetischen Gebäudesanierung
- „Umsetzungshilfe für meine Maßnahmen“ – mit praktischen Hinweisen und Förderinfos
Unser Versprechen
Wir erledigen alle anfallenden Arbeiten für Sie – sauber, gewissenhaft und zuverlässig.Energiespar-Beratung Private Wohngebäude
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Angesichts der aktuellen Energiekrise sind gezielte Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs wichtiger denn je.
Aus diesem Grund wurde die „Energiespar-Beratung Private Wohngebäude“ ins Leben gerufen – ein gemeinsames Projekt der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN)
in Kooperation mit dem Niedersächsischen Umweltministerium.
Das Angebot richtet sich an Eigentümer:innen von selbst genutztem privaten Wohnraum und ist für diese kostenfrei.
Gesetzesvorlage
Für dieses Beratungsangebot besteht keine gesetzliche Verpflichtung – es handelt sich um eine freiwillige, staatlich geförderte Maßnahme.
Leistungsbeschreibung
Die ca. 90-minütige Energieberatung findet direkt bei Ihnen zu Hause statt und beinhaltet:
- Begutachtung der Fassade, Gebäudehülle und Heiztechnik
- Analyse typischer Schwachstellen und Einsparpotenziale
- Ergänzende Heizungsvisite durch eine/n qualifizierte/n Fachberater:in
- Nutzung eines standardisierten Fragebogens zur systematischen Bewertung
Ziel ist es, konkrete Maßnahmen zur Energieeinsparung zu benennen – insbesondere im Bereich der Gebäudehülle und des Heizungsbetriebs.
Im Anschluss erhalten Sie:
- Einen 6-seitigen Beratungsbericht per E-Mail
- Zusätzliches Informationsmaterial & Energiespartipps
- Eine Abschlussbestätigung (Leistungsnachweis), die Sie vor Ort unterschreiben