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Energie

your protection – our inspiration

Wer sein Haus vermieten oder verkaufen möchte, muss möglichen Interessenten einen Energieausweis vorlegen. Auch für Neubauten ist ein Energieausweis Pflicht. Es gibt eine Unterscheidung zwischen einem Ausweis, der auf den Bedarf abzielt und einem Ausweis, der auf den Verbrauch abzielt.

Gesetzesvorlage

Gesetzliche Grundlage für den Energieausweis bildet das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das die Energieeinsparverordnung (EnEV) abgelöst hat. Mit Ablauf der Übergangsfrist bis zum 01. Mai 2021 müssen nun alle neu zu erstellenden Energieausweise den Vorgaben des GEG entsprechen.  

Leistungsbeschreibung

Bedarfsorientierter Ausweis

Bei nicht modernisierten Wohngebäuden mit bis zu vier Wohneinheiten und Bauantrag vor dem 1. November 1977 ist ein bedarfsorientierter Ausweis gesetzlich vorgeschrieben.

Ein qualifizierter Energieberater errechnet auf Basis verschiedener Angaben (u. a. Baujahr, Gebäudedaten, energetischer Zustand der Gebäudehülle und Art des Heizsystems) den Endenergiebedarf eines Wohngebäudes. Der Endenergiebedarf gibt an, wie viel Energie für Heizung und Warmwasser jährlich pro Quadratmeter unter festgelegten Bedingungen theoretisch benötigt wird – unabhängig vom Verhalten der Bewohner.

Verbrauchsorientierter Ausweis


Für modernisierte oder nach 1. November 1977 gebaute Häuser bzw. Gebäude mit mehr als vier Wohneinheiten kann auch ein verbrauchsorientierter Energieausweis ausgestellt werden.

Bei einem Verbrauchsausweis dokumentiert der Endenergieverbrauch, wie viel Energie für Heizung und falls zentral auch für Warmwasser pro Quadratmeter und Jahr tatsächlich verbraucht wurde. Zur Erstellung werden die Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre zugrunde gelegt. Berücksichtigt werden außerdem zusätzliche Feuerstätten wie zum Beispiel Kaminöfen sowie Leerstände. Der Verbrauchsausweis spiegelt den individuellen Energieverbrauch und das Heizverhalten der Bewohner wider.

Nicht alle Ausweise sind vergleichbar

Auch wenn sich die Ausweise optisch gleichen, Bedarfs- und Verbrauchsausweise sind nicht miteinander vergleichbar. Das gilt ebenfalls für ältere Energieausweise. Ein Haus, das auf der Farbskala in älteren Energieausweisen noch im gelben Mittelfeld auftaucht, würde nach der aktuellen Energieeinsparverordnung (EnEV) nur noch rot (= ineffizient) erreichen. Grundsätzlich verlieren Energieausweise nach 10 Jahren ihre Gültigkeit. 

Seit 2014 müssen Energieausweise auch folgende Angaben enthalten:

  • Registriernummer vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt)
  • Energieeffizienzklasse
  • Modernisierungsempfehlungen für das Gebäude sowie Hinweise, welche Maßnahmen sinnvoll oder bei einem Eigentümerwechsel vorgeschrieben sind, z. B. die Dämmung der obersten Geschossdecke oder ein Heizkesseltausch.

Unser Versprechen

Wir erledigen alle anfallenden Arbeiten für Sie – sauber, gewissenhaft, und zuverlässig

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Wer sein Haus vermieten oder verkaufen möchte, muss möglichen Interessenten einen Energieausweis vorlegen. Auch für Neubauten ist ein Energieausweis Pflicht. Es gibt eine Unterscheidung zwischen einem Ausweis, der auf den Bedarf abzielt und einem Ausweis, der auf den Verbrauch abzielt.

Gesetzesvorlage

Gesetzliche Grundlage für den Energieausweis bildet das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das die Energieeinsparverordnung (EnEV) abgelöst hat. Mit Ablauf der Übergangsfrist bis zum 01. Mai 2021 müssen nun alle neu zu erstellenden Energieausweise den Vorgaben des GEG entsprechen.  

Leistungsbeschreibung

Bedarfsorientierter Ausweis

Bei nicht modernisierten Wohngebäuden mit bis zu vier Wohneinheiten und Bauantrag vor dem 1. November 1977 ist ein bedarfsorientierter Ausweis gesetzlich vorgeschrieben.

Ein qualifizierter Energieberater errechnet auf Basis verschiedener Angaben (u. a. Baujahr, Gebäudedaten, energetischer Zustand der Gebäudehülle und Art des Heizsystems) den Endenergiebedarf eines Wohngebäudes. Der Endenergiebedarf gibt an, wie viel Energie für Heizung und Warmwasser jährlich pro Quadratmeter unter festgelegten Bedingungen theoretisch benötigt wird – unabhängig vom Verhalten der Bewohner.

Verbrauchsorientierter Ausweis


Für modernisierte oder nach 1. November 1977 gebaute Häuser bzw. Gebäude mit mehr als vier Wohneinheiten kann auch ein verbrauchsorientierter Energieausweis ausgestellt werden.

Bei einem Verbrauchsausweis dokumentiert der Endenergieverbrauch, wie viel Energie für Heizung und falls zentral auch für Warmwasser pro Quadratmeter und Jahr tatsächlich verbraucht wurde. Zur Erstellung werden die Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre zugrunde gelegt. Berücksichtigt werden außerdem zusätzliche Feuerstätten wie zum Beispiel Kaminöfen sowie Leerstände. Der Verbrauchsausweis spiegelt den individuellen Energieverbrauch und das Heizverhalten der Bewohner wider.

Nicht alle Ausweise sind vergleichbar

Auch wenn sich die Ausweise optisch gleichen, Bedarfs- und Verbrauchsausweise sind nicht miteinander vergleichbar. Das gilt ebenfalls für ältere Energieausweise. Ein Haus, das auf der Farbskala in älteren Energieausweisen noch im gelben Mittelfeld auftaucht, würde nach der aktuellen Energieeinsparverordnung (EnEV) nur noch rot (= ineffizient) erreichen. Grundsätzlich verlieren Energieausweise nach 10 Jahren ihre Gültigkeit. 

Seit 2014 müssen Energieausweise auch folgende Angaben enthalten:

  • Registriernummer vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt)
  • Energieeffizienzklasse
  • Modernisierungsempfehlungen für das Gebäude sowie Hinweise, welche Maßnahmen sinnvoll oder bei einem Eigentümerwechsel vorgeschrieben sind, z. B. die Dämmung der obersten Geschossdecke oder ein Heizkesseltausch.

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Wie Sie Ihr Haus schrittweise modernisieren und umbauen können, erklärt Ihnen ein individueller Sanierungsfahrplan, auch bekannt als iSFP. Es gibt Zuschüsse für die Beratung im Bereich der Energie und bestimmte Renovierungsarbeiten.

Gesetzesvorlage

In Deutschland ist es nicht verpflichtend, einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) zu erhalten. Die Erstellung und Umsetzung eines iSFP ist für Gebäudeeigentümer freiwillig. Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung, einen iSFP zu erstellen oder die darin vorgeschlagenen Reparaturen durchzuführen.

Leistungsbeschreibung

Eine auf Sie zugeschnittene Strategie zur schrittweisen Sanierung Ihres Gebäudes ist der individuelle Sanierungsfahrplan, auch bekannt als iSFP. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir, als Ihr Energieberater, diese Strategie. Die Sanierungsschritte sind so koordiniert, dass Ihre Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen finanziell und energetisch optimiert sind. Der Umfang des iSFP hängt von Ihren Bedürfnissen und Möglichkeiten als Hausbesitzer ab. Der iSFP beschreibt nur einige spezifische Schritte, kann jedoch auch eine vollständige Renovierung des Gebäudes beinhalten. Wenn der iSFP fertig ist, erhalten Sie die beiden wichtigsten Dokumente: „Mein Sanierungsfahrplan“ und „Umsetzungshilfe für meine Maßnahmen“.

Unser Versprechen

Wir erledigen alle anfallenden Arbeiten für Sie – sauber, gewissenhaft, und zuverlässig

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Da die gegenwärtige Energiekrise klare Maßnahmen zur Reduzierung der Energie erfordert, wurde die „Energiespar-Beratung Private Wohngebäude“ ins Leben gerufen. Die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN) organisiert und unterstützt die Beratung durch das Niedersächsische Umweltministerium. Es ist kostenlos und richtet sich an Eigentümer von privatem Wohnraum, der selbst genutzt wird.

Gesetzesvorlage

 

Leistungsbeschreibung

Bei der Energieberatung werden hauptsächlich die Fassade und die Heizung des Gebäudes betrachtet. Die kostenfreie Beratung dauert ungefähr 90 Minuten und besteht aus einem Besuch im Haus sowie einer abschließenden Heizungsvisite. Die Beratung erfolgt mithilfe eines standardisierten Fragebogens, der Möglichkeiten zur Reduzierung von Kosten an der Gebäudehülle und im Heizungsbetrieb untersucht. Ziel ist es, Schwachstellen verständlich darzustellen und insbesondere darauf hinzuwirken, den Heizungsbetrieb zu optimieren. Nach Abschluss der Beratung erhalten Sie einen 6-seitigen Beratungsbericht per E-Mail sowie zusätzliches Informationsmaterial und zahlreiche Tipps zur Energieeinsparung. Zum Schluss unterschreiben Sie die Beratung auf dem Leistungsnachweis und beginnen damit, Energie zu sparen!

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Ausstellung Energieausweis

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Wer sein Haus vermieten oder verkaufen möchte, muss möglichen Interessenten einen Energieausweis vorlegen. Auch für Neubauten ist ein Energieausweis Pflicht. Es gibt eine Unterscheidung zwischen einem Ausweis, der auf den Bedarf abzielt und einem Ausweis, der auf den Verbrauch abzielt.

Gesetzesvorlage

Gesetzliche Grundlage für den Energieausweis bildet das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das die Energieeinsparverordnung (EnEV) abgelöst hat. Mit Ablauf der Übergangsfrist bis zum 01. Mai 2021 müssen nun alle neu zu erstellenden Energieausweise den Vorgaben des GEG entsprechen.  

Leistungsbeschreibung

Bedarfsorientierter Ausweis

Bei nicht modernisierten Wohngebäuden mit bis zu vier Wohneinheiten und Bauantrag vor dem 1. November 1977 ist ein bedarfsorientierter Ausweis gesetzlich vorgeschrieben.

Ein qualifizierter Energieberater errechnet auf Basis verschiedener Angaben (u. a. Baujahr, Gebäudedaten, energetischer Zustand der Gebäudehülle und Art des Heizsystems) den Endenergiebedarf eines Wohngebäudes. Der Endenergiebedarf gibt an, wie viel Energie für Heizung und Warmwasser jährlich pro Quadratmeter unter festgelegten Bedingungen theoretisch benötigt wird – unabhängig vom Verhalten der Bewohner.

Verbrauchsorientierter Ausweis


Für modernisierte oder nach 1. November 1977 gebaute Häuser bzw. Gebäude mit mehr als vier Wohneinheiten kann auch ein verbrauchsorientierter Energieausweis ausgestellt werden.

Bei einem Verbrauchsausweis dokumentiert der Endenergieverbrauch, wie viel Energie für Heizung und falls zentral auch für Warmwasser pro Quadratmeter und Jahr tatsächlich verbraucht wurde. Zur Erstellung werden die Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre zugrunde gelegt. Berücksichtigt werden außerdem zusätzliche Feuerstätten wie zum Beispiel Kaminöfen sowie Leerstände. Der Verbrauchsausweis spiegelt den individuellen Energieverbrauch und das Heizverhalten der Bewohner wider.

Nicht alle Ausweise sind vergleichbar

Auch wenn sich die Ausweise optisch gleichen, Bedarfs- und Verbrauchsausweise sind nicht miteinander vergleichbar. Das gilt ebenfalls für ältere Energieausweise. Ein Haus, das auf der Farbskala in älteren Energieausweisen noch im gelben Mittelfeld auftaucht, würde nach der aktuellen Energieeinsparverordnung (EnEV) nur noch rot (= ineffizient) erreichen. Grundsätzlich verlieren Energieausweise nach 10 Jahren ihre Gültigkeit. 

Seit 2014 müssen Energieausweise auch folgende Angaben enthalten:

  • Registriernummer vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt)
  • Energieeffizienzklasse
  • Modernisierungsempfehlungen für das Gebäude sowie Hinweise, welche Maßnahmen sinnvoll oder bei einem Eigentümerwechsel vorgeschrieben sind, z. B. die Dämmung der obersten Geschossdecke oder ein Heizkesseltausch.

Unser Versprechen

Wir erledigen alle anfallenden Arbeiten für Sie – sauber, gewissenhaft, und zuverlässig

Ausstellung Bedarfsausweis

your protection – our inspiration

Wer sein Haus vermieten oder verkaufen möchte, muss möglichen Interessenten einen Energieausweis vorlegen. Auch für Neubauten ist ein Energieausweis Pflicht. Es gibt eine Unterscheidung zwischen einem Ausweis, der auf den Bedarf abzielt und einem Ausweis, der auf den Verbrauch abzielt.

Gesetzesvorlage

Gesetzliche Grundlage für den Energieausweis bildet das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das die Energieeinsparverordnung (EnEV) abgelöst hat. Mit Ablauf der Übergangsfrist bis zum 01. Mai 2021 müssen nun alle neu zu erstellenden Energieausweise den Vorgaben des GEG entsprechen.  

Leistungsbeschreibung

Bedarfsorientierter Ausweis

Bei nicht modernisierten Wohngebäuden mit bis zu vier Wohneinheiten und Bauantrag vor dem 1. November 1977 ist ein bedarfsorientierter Ausweis gesetzlich vorgeschrieben.

Ein qualifizierter Energieberater errechnet auf Basis verschiedener Angaben (u. a. Baujahr, Gebäudedaten, energetischer Zustand der Gebäudehülle und Art des Heizsystems) den Endenergiebedarf eines Wohngebäudes. Der Endenergiebedarf gibt an, wie viel Energie für Heizung und Warmwasser jährlich pro Quadratmeter unter festgelegten Bedingungen theoretisch benötigt wird – unabhängig vom Verhalten der Bewohner.

Verbrauchsorientierter Ausweis


Für modernisierte oder nach 1. November 1977 gebaute Häuser bzw. Gebäude mit mehr als vier Wohneinheiten kann auch ein verbrauchsorientierter Energieausweis ausgestellt werden.

Bei einem Verbrauchsausweis dokumentiert der Endenergieverbrauch, wie viel Energie für Heizung und falls zentral auch für Warmwasser pro Quadratmeter und Jahr tatsächlich verbraucht wurde. Zur Erstellung werden die Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre zugrunde gelegt. Berücksichtigt werden außerdem zusätzliche Feuerstätten wie zum Beispiel Kaminöfen sowie Leerstände. Der Verbrauchsausweis spiegelt den individuellen Energieverbrauch und das Heizverhalten der Bewohner wider.

Nicht alle Ausweise sind vergleichbar

Auch wenn sich die Ausweise optisch gleichen, Bedarfs- und Verbrauchsausweise sind nicht miteinander vergleichbar. Das gilt ebenfalls für ältere Energieausweise. Ein Haus, das auf der Farbskala in älteren Energieausweisen noch im gelben Mittelfeld auftaucht, würde nach der aktuellen Energieeinsparverordnung (EnEV) nur noch rot (= ineffizient) erreichen. Grundsätzlich verlieren Energieausweise nach 10 Jahren ihre Gültigkeit. 

Seit 2014 müssen Energieausweise auch folgende Angaben enthalten:

  • Registriernummer vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt)
  • Energieeffizienzklasse
  • Modernisierungsempfehlungen für das Gebäude sowie Hinweise, welche Maßnahmen sinnvoll oder bei einem Eigentümerwechsel vorgeschrieben sind, z. B. die Dämmung der obersten Geschossdecke oder ein Heizkesseltausch.

Unser Versprechen

Wir erledigen alle anfallenden Arbeiten für Sie – sauber, gewissenhaft, und zuverlässig

Individueller Sanierungsfahrplan

your protection – our inspiration

Wie Sie Ihr Haus schrittweise modernisieren und umbauen können, erklärt Ihnen ein individueller Sanierungsfahrplan, auch bekannt als iSFP. Es gibt Zuschüsse für die Beratung im Bereich der Energie und bestimmte Renovierungsarbeiten.

Gesetzesvorlage

In Deutschland ist es nicht verpflichtend, einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) zu erhalten. Die Erstellung und Umsetzung eines iSFP ist für Gebäudeeigentümer freiwillig. Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung, einen iSFP zu erstellen oder die darin vorgeschlagenen Reparaturen durchzuführen.

Leistungsbeschreibung

Eine auf Sie zugeschnittene Strategie zur schrittweisen Sanierung Ihres Gebäudes ist der individuelle Sanierungsfahrplan, auch bekannt als iSFP. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir, als Ihr Energieberater, diese Strategie. Die Sanierungsschritte sind so koordiniert, dass Ihre Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen finanziell und energetisch optimiert sind. Der Umfang des iSFP hängt von Ihren Bedürfnissen und Möglichkeiten als Hausbesitzer ab. Der iSFP beschreibt nur einige spezifische Schritte, kann jedoch auch eine vollständige Renovierung des Gebäudes beinhalten. Wenn der iSFP fertig ist, erhalten Sie die beiden wichtigsten Dokumente: „Mein Sanierungsfahrplan“ und „Umsetzungshilfe für meine Maßnahmen“.

Unser Versprechen

Wir erledigen alle anfallenden Arbeiten für Sie – sauber, gewissenhaft, und zuverlässig

Energiespar-Beratung Private Wohngebäude

your protection – our inspiration

Da die gegenwärtige Energiekrise klare Maßnahmen zur Reduzierung der Energie erfordert, wurde die „Energiespar-Beratung Private Wohngebäude“ ins Leben gerufen. Die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN) organisiert und unterstützt die Beratung durch das Niedersächsische Umweltministerium. Es ist kostenlos und richtet sich an Eigentümer von privatem Wohnraum, der selbst genutzt wird.

Gesetzesvorlage

 

Leistungsbeschreibung

Bei der Energieberatung werden hauptsächlich die Fassade und die Heizung des Gebäudes betrachtet. Die kostenfreie Beratung dauert ungefähr 90 Minuten und besteht aus einem Besuch im Haus sowie einer abschließenden Heizungsvisite. Die Beratung erfolgt mithilfe eines standardisierten Fragebogens, der Möglichkeiten zur Reduzierung von Kosten an der Gebäudehülle und im Heizungsbetrieb untersucht. Ziel ist es, Schwachstellen verständlich darzustellen und insbesondere darauf hinzuwirken, den Heizungsbetrieb zu optimieren. Nach Abschluss der Beratung erhalten Sie einen 6-seitigen Beratungsbericht per E-Mail sowie zusätzliches Informationsmaterial und zahlreiche Tipps zur Energieeinsparung. Zum Schluss unterschreiben Sie die Beratung auf dem Leistungsnachweis und beginnen damit, Energie zu sparen!

Unser Versprechen

Wir erledigen alle anfallenden Arbeiten für Sie – sauber, gewissenhaft, und zuverlässig