Energie

Ausstellung Energieausweis

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Wer eine Immobilie vermieten oder verkaufen möchte, ist verpflichtet, potenziellen Interessenten einen Energieausweis vorzulegen.
Auch bei Neubauten ist dieser verpflichtend. Dabei wird zwischen einem bedarfsorientierten und einem verbrauchsorientierten Ausweis unterschieden.

Gesetzesvorlage

Die gesetzliche Grundlage bildet das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das die frühere Energieeinsparverordnung (EnEV) ersetzt hat.
Seit dem 01. Mai 2021 müssen alle neu erstellten Energieausweise den Anforderungen des GEG entsprechen.

Leistungsbeschreibung

Bedarfsorientierter Energieausweis

Dieser ist gesetzlich vorgeschrieben für nicht modernisierte Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde.

Ein qualifizierter Energieberater berechnet den Endenergiebedarf auf Basis von Baujahr, Gebäudehülle, Heizsystem und weiteren energetischen Eigenschaften.
Dieser Wert gibt den theoretisch benötigten Energieverbrauch pro Quadratmeter und Jahr an – unabhängig vom Verhalten der Bewohner.

Verbrauchsorientierter Energieausweis

Für modernisierte Gebäude oder solche mit mehr als vier Wohneinheiten sowie Neubauten ab dem 1. November 1977 ist auch ein verbrauchsorientierter Ausweis möglich.

Hier wird der tatsächliche Energieverbrauch aus den Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre ermittelt – inklusive Berücksichtigung von Leerständen und Zusatzfeuerstätten wie Kaminöfen.
Der Wert spiegelt somit das Heizverhalten der Bewohner wider.

Hinweis: Energieausweise sind nicht direkt vergleichbar

Auch wenn Bedarfs- und Verbrauchsausweise optisch ähnlich sind, lassen sie sich inhaltlich nicht vergleichen.
Zudem haben ältere Ausweise häufig eine abweichende Skala – ein Gebäude mit gelber Einstufung nach alter Norm könnte heute als „rot“ (ineffizient) gelten.

Energieausweise sind grundsätzlich 10 Jahre gültig.

Seit 2014 müssen Energieausweise zusätzlich folgende Angaben enthalten:

  • Registriernummer des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt)
  • Energieeffizienzklasse des Gebäudes
  • Modernisierungsempfehlungen und gesetzlich relevante Hinweise, z. B. zu Dämmung oder Heizkesseltausch

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